Seit Herbst 2015 sind durch eine Änderung des Baugesetzes ein Großteil der Solaranlagen freie Bauvorhaben. Die Anbringung von Solar- und Photovoltaikanlagen an bestehenden Bauwerken (z.B. Gebäuden, Mauern, etc.) ist frei, sofern die Abstandsflächen und Mindestabstände eingehalten werden und
- die Anlage in die Dach- oder Wandfläche eingefügt oder in einem maximalen Abstand von bis zu 30 cm parallel zur Dach- oder Wandfläche angebracht wird und über diese nicht hinausragt; oder
- im Falle der Anbringung auf einem Flachdach der Dachüberstand maximal 1,2 m beträgt und der Abstand zum Dachrand mindestens der Höhe des Dachüberstandes entspricht.
Für freie Bauvorhaben ist weder eine Baubewilligung noch eine Bauanzeige notwendig.
Zur Vorlage bei Förderstellen und auch zur rechtlichen Absicherung besteht die Möglichkeit, dass auf der Checkliste durch das DLZ Blumenegg bestätigt wird, dass es sich bei einer geplanten Solaranlage tatsächlich um ein freies Bauvorhaben handelt.
Für Rückfragen stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:
DI Martin Bitschnau
martin.bitschnau@dlzblumenegg.at
05550 200 19-12
Ing. Johannes Groß
johannes.gross@dlzblumenegg.at
05550 200 19-18