Zutrittsregelung zum Gemeindeamt
Zu Ihrem und auch zum Schutz der Gemeindebediensteten gelten beim Zutritt zum Gemeindeamt bis auf Widerruf folgende Regelungen:
·Ein Mindestabstand von zwei Metern zu anderen Personen ist einzuhalten.
·Das Tragen eines eng anliegenden Mund-Nasenschutzes der Schutzklasse FFP 2 ist verpflichtend.
· Längere Warteschlangen sind zu vermeiden.
·Die gängigen Hygienemaßnahmen sind zu beachten.
Wir ersuchen Sie, Amtsgeschäfte – wenn möglich – auch weiterhin auf digitalem Wege zu erledigen.
Für Ihr Verständnis bedanken wir uns und wünschen Ihnen, dass Sie gesund bleiben.