Der Heizkostenzuschuss kann im Aktionszeitraum vom 13.10.2025 bis 13.02.2026 beim Wohnsitzgemeindeamt beantragt werden. Der Antrag kann persönlich oder online gestellt werden. Der Zuschuss beträgt einmalig maximal 250 Euro. Zum Nachweis der Anspruchsberechtigung ist das aktuelle Einkommen nachzuweisen. Für die Antragsberechtigung ist ausschließlich der Hauptwohnsitz maßgeblich.
Bei allfälligen Wohnungswechseln während des Aktionszeitraumes wird der Zuschuss nur einmal gewährt.
Folgende haushaltsbezogene Einkommensgrenzen gilt es zu beachten:
Haushaltsgröße |
Einkommensgrenze |
"Einschleifregelung" |
1 Person |
EUR 1.410 |
EUR 1.610 |
2 Personen |
EUR 1.920 |
EUR 2.120 |
3 Personen |
EUR 2.360 |
EUR 2.560 |
4 Personen |
EUR 2.800 |
EUR 3.000 |
5 Personen |
EUR 3.240 |
EUR 3.440 |
6 Personen |
EUR 3.680 |
EUR 3.880 |
7 Personen |
EUR 4.120 |
EUR 4.320 |
jede weitere Person |
plus EUR 440 |
plus EUR 250 |
Als Einkommen gelten grundsätzlich: alle Einkünfte aus selbständiger und nicht selbstständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft, aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden)
Zum Einkommen zählen somit insbesondere: Löhne, Gehälter, Renten, Pensionen (inkl. Ausgleichszulage), Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, Leistungen aus der Krankenversicherung, Wohnbeihilfen, Unterhaltszahlungen jeglicher Art, Kinderbetreuungsgeld, Lehrlingsentschädigungen, Zivildienstentschädigungen, Grundwehrdienerentgelt
Nicht als Einkommen gelten: Familienbeihilfen, Familienzuschüsse, Familienbonus Plus, Kinderabsetzbeträge, Studienbeihilfen, Pflegegelder, Kinderpflegegelder, Zuschüsse im Rahmen der Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung oder bei sonstiger ambulanter Pflege, Opferrenten nach dem Opferfürsorgegesetz bzw. dem Heimopferrentengesetz, Grundrenten für Beschädigte nach dem Kriegsopferversorgungs- und Heeresversorgungsgesetz
Unberücksichtigt zu bleiben haben auch: allfällige Sonderzahlungen (13. und 14. Monatsgehalt oder Jubiläumsgelder), Spesenersätze, Diäten und Kilometergelder
Weitere Informationen erhalten Sie unter Heizkostenzuschuss 2025/26, gemeindeamt@thueringen.at oder +43 5550 2211.